20. Angesichts der diversen Medienanfragen an das Gericht in den letzten Wochen beabsichtigt dieses, die beiliegende Medienmitteilung zu verbreiten. Mündliche Auskünfte, die über das in der Medienmitteilung Ausgeführte hinausgehen, werden nicht erteilt, insbesondere wird der vorliegende Beschluss den Medien durch das Gericht nicht zugestellt. Die Parteien haben die Möglichkeit, bis drei Stunden vor der geplanten Veröffentlichung Einwände gegen den Text der Medienmitteilung vorzubringen. Das geplante Vorgehen soll es den Parteien ermöglichen, sich ihrerseits auf entsprechende Medienanfragen an sie vorzubereiten.