Die Postauto Schweiz AG verpflichtete sich in der Rahmenvereinbarung vom 21.09.2018 denn auch, mehr als die Hälfte des zurückzuerstattenden Betrags den Kantonen und nicht dem Bund zukommen zu lassen. Daraus folgt, dass Opfer mutmasslicher Subventionsbetrüge mindestens teilweise (auch) die Kantone sein könnten. STEFAN MAEDER stellt sich im BSK-VStrR auf den Standpunkt, dass kantonale oder kommunale Leistungen oder Abgaben nicht in den Anwendungsbereich von Art. 14 VStrR fallen. Er hält wörtlich fest: "Als Gemeinwesen, dem die Täuschungsadressaten im eben beschriebenen Sinn angehören müssen, kommt nur der Bund in Frage."