14 VStrR vorgeworfen. Dabei handelt es sich um Vergehen, die mit Freiheitsstrafe oder Busse bedroht sind, und die nicht im Katalog gemäss Art. 269 StPO aufgeführt sind. Beschluss i.S. B.________/ E.________/ G.________/ J.________/ L.________/ N.________(WSG 20 16-21) Seite 11 von 12