In der Folge rügten die Verteidiger der Beschuldigten schon in ihren Eingaben zu den (ergänzten) Schlussprotokollen vom 28.06.2020, es liege keine gesetzliche Grundlage für die Einsetzung verwaltungsexterner Personen vor. Es kann folglich seitens des fedpol nicht argumentiert werden, die entsprechenden Rügen seien verspätet erfolgt bzw. der Mangel eben nicht offensichtlich. Stellt sich folglich noch die Frage, ob die Annahme der Nichtigkeit der Handlungen der beiden Verfahrensleiter die Rechtssicherheit gefährden würde.