Folgen der fehlenden gesetzlichen Grundlage für die Delegation der Verfahrensleitung 12. Die Verteidigerinnen und Verteidiger aller Beschuldigter machen geltend, wegen der fehlenden formell-gesetzlichen Grundlage für die Einsetzung verwaltungsexterner Personen zur Untersuchungsführung seien sämtliche Verfahrenshandlungen der Verfahrensleitung und namentlich die Schlussprotokolle nichtig und das Verfahren daher zurückzuweisen.