Zusammenfassend ist da- Beschluss i.S. B.________/ E.________/ G.________/ J.________/ L.________/ N.________(WSG 20 16-21) Seite 9 von 12 her festzuhalten, dass mit Hans Mathys und Pierre Cornu zwei verwaltungsexterne Personen die Untersuchung führten, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage bestand.