wurde (sogar verbunden mit der bei Bundesaufträgen typischen Bestellnummer). Die Vertragsparteien wurden als "Auftraggeberin" (fedpol) und "Beauftragter" (Hans Mathys bzw. Pierre Cornu) bezeichnet und es wurde explizit auf Art. 394 ff. OR verwiesen. Auch im weiteren Vertragstext wurden stets die Bezeichnungen "Auftrag", "Auftraggeberin" bzw. "Beauftragter" verwendet. Es ist bereits gestützt darauf davon auszugehen, dass die Unterzeichnenden, die allesamt hoch qualifizierte Juristen sind, auch tatsächlich ein Auftragsverhältnis eingehen wollten. Andernfalls hätten sie den Beschluss i.S. B.