Jedoch erstaunt die Darstellung des fedpol, es verfüge selbst nicht über genügend qualifiziertes Personal, das fähig wäre, die Leitung des vorliegenden Verfahrens zu übernehmen, daher habe ein externer Verfahrensleiter [und ein französischsprachiger Stellvertreter] eingesetzt werden müssen. Es sei darauf hingewiesen, dass das fedpol zu seinen Aufgaben selbst auch die Führung von Ermittlungsverfahren in komplexen Fällen von Wirtschaftskriminalität zählt und über mehr als 900 Mitarbeitende verfügt (vgl. www.fedpol.admin.ch).