9. An den Fähigkeiten von Alt-Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu zur Führung des vorliegenden Verfahrens besteht nicht der geringste Zweifel. Jedoch erstaunt die Darstellung des fedpol, es verfüge selbst nicht über genügend qualifiziertes Personal, das fähig wäre, die Leitung des vorliegenden Verfahrens zu übernehmen, daher habe ein externer Verfahrensleiter [und ein französischsprachiger Stellvertreter] eingesetzt werden müssen.