Das Vertragsverhältnis zwischen ihm und fedpol weise wesentliche Elemente eines Arbeitsverhältnisses auf und die Beschuldigten seien daher gleichgestellt, wie wenn es sich bei ihm um einen ständigen Mitarbeiter des fedpol handeln würde. Durch die Einsetzung von Hans Mathys, der über die notwendigen Qualifikationen für die Führung eines komplexen Strafverfahrens verfüge, sei die korrekte Durchführung der Untersuchung sichergestellt worden.