Hingegen wird in der Eingabe des fedpol sinngemäss geltend gemacht, es handle sich bei Hans Mathys und Pierre Cornu gar nicht um verwaltungsexterne Personen. Hans Mathys [gleiches muss auch für Pierre Cornu gelten] sei zwar "eine Person von ausserhalb", sei jedoch vollständig in die Organisation des fedpol integriert worden. Das Vertragsverhältnis zwischen ihm und fedpol weise wesentliche Elemente eines Arbeitsverhältnisses auf und die Beschuldigten seien daher gleichgestellt, wie wenn es sich bei ihm um einen ständigen Mitarbeiter des fedpol handeln würde.