2. Mit Verfügung vom 2. März 2018 eröffnete das Bundesamt für Polizei (nachfolgend fedpol) eine verwaltungsstrafrechtliche Untersuchung wegen des Verdachts des Leis- tungs- und Abgabebetrugs und allfälliger weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen im subventionierten regionalen Personenverkehr (RPV- Leistungen) durch die PostAuto Schweiz AG (pag. 01.100.0002 ff.). Mit Dienstleistungsaufträgen vom 12./13. bzw. 15. März 2018 beauftragte das fedpol alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu damit, "die Rolle des untersuchenden Beamten gemäss VStrR zu übernehmen." (pag. 16 001 0114