Materielles Ausgangslage 1. Am 14. Februar 2018 erstattete das Bundesamt für Verkehr (nachfolgend BAV) bei der Bundesanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Anzeige gegen Unbekannt, die Schweizerische Post AG, PostAuto Schweiz AG, sowie die handelnden Organe der genannten Firmen (pag. 04.101.0001 ff.). Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern erklärten sich für nicht zuständig, basierend auf dieser Anzeige ein Strafverfahren zu eröffnen. Aufgrund des in der Strafanzeige des BAV Ausgeführten bestand jedoch der Verdacht auf Widerhandlungen gegen Art. 37 f. des Subventionsgesetzes (SuG;