6. Der Verteidiger des Beschuldigten L.________ ersuchte mit Eingabe vom 20. Oktober 2020 wegen eines Todesfalls in der Familie um Fristerstreckung bis am 9. November 2020, welche ihm mit Verfügung vom 22. Oktober 2020 gewährt wurde (pag. WSG 18 245 f.). Mit Eingabe vom 9. November 2020 erbat der Verteidiger eine weitere Fristerstreckung, welche mit Verfügung vom 10. November 2020 gewährt wurde (pag. WSG 18 255 ff.). Am 30. November 2020 nahm Maître M.________ namens des Beschul- Beschluss i.S.