4. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2020 nahm der Verteidiger des Beschuldigten E.________ fristgerecht zu den mit Verfügung vom 29. September 2020 aufgeworfenen Fragen Stellung (pag. WSG 18 207 ff.). Die Verteidigerinnen und Verteidiger der Beschuldigten J.________, G.________, B.________ und N.________ verwiesen mit Schreiben vom 19. respektive 20. Oktober 2020 primär auf ihre Eingaben vom 23. respektive 24. September 2020 und bestätigten die gestellten Anträge (pag. WSG 18 214 ff. / 18 244).