2. Die Verfahrensleitung forderte die Parteien nach einer ersten summarischen Prüfung der Schlussprotokolle und der Akten mit Verfügung vom 29. September 2020 gestützt auf Art. 329 StPO auf, zur Frage der Zulässigkeit der Delegation der Verfahrensleitung an verwaltungsfremde Personen, zur Frage der Folgen einer allfälligen Ungültigkeit derselben, sowie zur Frage, ob die Schlussprotokolle dem Akkusationsprinzip standhalten, Stellung zu nehmen (pag. WSG 18 197 ff.).