Begründung: Prozessuales 1. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Wirtschaftsdelikte vom 10. September 2020 wurden die Schlussprotokolle im Verfahren "fedpol 18-0055", geführt gegen B.________, E.________, G.________, J.________, L.________ und N.________, sowie sämtliche Verfahrensakten gestützt auf Art. 73 VStrR dem Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht als Kollegialgericht zur Beurteilung überwiesen (pag. WSG 18 001 ff.).