3. Die Ergebnisse sämtlicher durch den Verfahrensleiter Hans Mathys und seinen Stellvertreter Pierre Cornu selbst durchgeführten oder direkt angeordneten Verfahrenshandlungen sind aus den Akten des Verfahrens 18-0055 zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens unter Verschluss zu halten, und anschliessend zu vernichten. 4. Das Gericht wird den Medien am 18. Dezember 2020, 14:00 Uhr, beiliegende Medienmitteilung zukommen lassen. Die Parteien haben die Möglichkeit, bis am 18. Dezember 2020, 11.00 Uhr, Einwände gegen den Text der Medienmitteilung vorzubringen. 5. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.