Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Angeschuldigte wurde vom Wirtschaftsstrafgericht wegen Veruntreuung von Vermögenswerten in der Höhe von rund CHF 140'000.-- und Urkundenfälschung schuldig erklärt. Das Wirtschaftsstrafgericht erachtete eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten bzw. eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen für angemessen. Es stellte sich die Frage, in welchem Verhältnis Freiheitsstrafe und Geldstrafe zueinander stehen und nach welchen Kriterien diese Strafen voneinander abzugrenzen sind. Der Angeschuldigte befand sich finanziell in schlechten Verhältnissen, war vorstrafenfrei und sein Verschulden erachtete das Wirtschaftsstrafgericht insgesamt als leicht bis mittelschwer.