Der Angeschuldigte ist folglich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezeit von 4 Jahren zu verurteilen. Zusätzlich wird ein Berufsverbot für die selbständige sowie die unselbständige Tätigkeit als Vermögensverwalter für die Dauer von 5 Jahren ab Eintritt der Rechtskraft des Urteils ausgesprochen. 7