Die Aussprechung eines Berufsverbotes von 5 Jahren ist daher sinnvoll und angemessen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Angeschuldigte seine Fähigkeiten nicht realistisch einschätzen und mit Zugang zu anvertrauten Vermögenswerten schlecht umgehen kann. Das Berufsverbot wird nicht nur für die selbständige, sondern auch für die unselbständige Tätigkeit als Vermögensverwalter ausgesprochen. Eine Beschrän-