Rechtsmittelbelehrung Diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach Erhalt mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, Postfach, 3001 Bern einzureichen (Art. 393 ff. StPO). Hinweise: Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (PEN 17 778) anzugeben.