93 f.). Eine weitere Substantiierung der Forderung erfolgte mit Schreiben vom 9. April Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Krieger S. 6 PEN 17 778 2017 (pag. 96 ff.). Es folgten weitere ungefragte Eingaben mit Kommentaren zum Beweisverfahren (pag. 105 f., 107 f.).