12. Die tätliche Auseinandersetzung fand am 3. August 2016 statt (pag. 2 ff.). Der Privatkläger meldete den Vorfall am gleichen Tag der Polizei, stellte Strafantrag und stellte sich als Zivilkläger (pag. 2, 72). Strafklage erhob er nicht (pag. 72). Er wurde gut drei Stunden nach dem Vorfall schriftlich einvernommen, es erfolgte eine Opfermeldung (pag. 15 ff., pag. 72). Zum Vorfall sagte er, dass es zunächst eine verbale Auseinandersetzung zu einer Putzliste mit seinem Chef gegeben habe, der ihm unter anderem gesagt habe, wenn es ihm nicht passe, solle er gehen. Daraufhin habe er dem Chef gesagt, er solle die Schnauze halten.