Deshalb setzte die Gerichtspräsidentin nochmals eine Frist an mit der Frage, ob an der mündlichen Verhandlung festgehalten werde (pag. 172 f.). Am 30. November 2017 beantragte der privatklägerische Anwalt wiederum die Durchführung eines mündlichen Verfahrens mit Auftritt der Staatsanwältin (pag. 177 f.). Rechtsanwältin H.________ und Rechtsanwalt C.________ wurden zur Hauptverhandlung vorgeladen, die Parteien und die Staatsanwältin wurden dispensiert (pag. 185 f.). Mitte Februar 2018 teilte Rechtsanwältin H.________ mit, dass sie das Mandat niederlege und zwar für ihren Klienten aus Kostengründen (pag. 190).