Der Verurteilte musste für seine Verteidigerin bereits über CHF 4‘500.00 auslegen, was ebenfalls mehr als ein Zehnfaches der Busse von CHF 400.00 beträgt. Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Krieger S. 8 Verfügung vom 23.05.2018 PEN 17 778