, Anträge und pag. 139 lit. C), jedoch die strafrechtliche Qualifizierung als Tätlichkeit nicht mehr in Frage stellte, sondern nur noch beantragte, die Ziffern 5 (keine Parteientschädigung) und 6 (Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen) des Strafbefehles aufgehoben haben wollte (pag. 136).