Daraufhin habe er dem Chef gesagt, er solle die Schnauze halten. Als er sich umgedreht habe, sei er mit voller Wucht mit der Hand an den Hals geschlagen worden, er sei rückwärts gestolpert und zu Boden gefallen, sei eine Zeitlang liegen geblieben, die Kollegen hätten ihm aufgeholfen (pag. 16 Z 49 bis 62). Er ging danach selbständig zum Hausarzt, wurde ins Röntgen im Sonnenhofspital geschickt, und er machte Schmerzen beim Schlucken geltend (pag. 12, 17). Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Krieger S. 5 Verfügung vom 23.05.2018 PEN 17 778