2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Der Kläger hat der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 1'729.70 (inkl. Auslagen, exkl. MWST) zu bezahlen. 4. Schriftlich zu eröffnen: - den Parteien Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 26 26 CIV 21 2317