der von Rechtsanwalt Dr. E.________ eingereichten Kostennote wird seitens der Beklagten ein Parteikostenersatz von insgesamt CHF 1'862.90 geltend gemacht (Honorar CHF 1'666.00; Auslagen CHF 63.70; MWST CHF 133.20), dies bei einer Ausschöpfung des Tarifrahmens von 54%. 65. Ausgehend von einem Streitwert von CHF 5'152.20 ergibt dies im erstinstanzlichen Zivilverfahren gemäss Art. 5 Abs. 1 PKV einen Rahmentarif von CHF 100.00 bis CHF 3'000.00.