_bereich tätig ist. 55. Da objektive Verhinderungsgründe nicht von Art. 324a Abs. 1 OR erfasst werden und eine richterliche Lückenfüllung mangels Vorliegens einer echten Lücke wie er- Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 24 26 CIV 21 2317