Allerdings ist zu beachten, dass die vorerwähnte Revision der Bestimmungen betreffend Arbeitsvertrag stattfand, nachdem die spanische Grippe zwischen 1918 und 1920 bereits weite Teile der Weltbevölkerung getroffen hatte. Dennoch wird die Lohnfortzahlungspflicht für den Fall einer Pandemie in der Botschaft zu Art. 324a OR schlicht nicht erwähnt.