«Andere Gründe» im Sinne des Entwurfes sind zum Beispiel öffentliche Dienstleistungen, wie Feuerwehrdienst oder die Erfüllung von Bürgerpflichten als Mitglied einer Behörde, als Geschworener oder Zeuge, und Familienereignisse, wie Heirat des Arbeitnehmers, Krankheit und Tod eines nahen Verwandten und anderes. Unter die anderen «Gründe» fällt auch der unbesoldete, aber obligatorische schweizerische Militärdienst, für den keine Erwerbsausfallentschädigung ausgerichtet wird, wie zum Beispiel die Teilnahme an den jährlichen Inspektionen (Art. 9 Bundesgesetz über die Militärorganisation), sowie