Es liege in der Verantwortung des Arbeitnehmers, rechtzeitig an den Arbeitsplatz zu gelangen und das dafür geeignete Verkehrsmittel zu wählen. Ist der Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, weil er infolge Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 20 26 CIV 21 2317