): Durch den Vulkanausbruch im Frühjahr 2010 wurde der gesamte europäische Luftraum infolge der in der Luft liegenden Aschewolke gesperrt. Aufgrund dieser Sperrung konnten zahlreiche Menschen aus den Ferien nicht zurück in die Heimat fliegen und damit auch ihre Stelle nicht antreten. Eine solche Unterbrechung aller Verkehrswege eines Verkehrsmittels fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Arbeitnehmers. Die Arbeitgeberin trifft demnach keine Lohnfortzahlungspflicht. Etwas anderes gelte unter Umständen bei Arbeitnehmenden eines Luftfahrtunternehmens.