Die entsprechenden rechtlichen Fragen sind differenziert und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der Pandemie zu behandeln. Aus diesem Grund wird hiernach im Einzelnen die Rechtsprechung und Lehre sowohl vor als auch während der Covid-19-Pandemie beigezogen und der rechtlichen Würdigung zu Grunde gelegt. B. Lohnfortzahlungspflicht Gesetzliche Grundlagen 33. Obwohl der Arbeitsvertrag sich durch seine personenbezogenen Elemente auszeichnet, ist er im Kern als schuldrechtlicher Austauschvertrag zu verstehen. Es besteht also ein Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) von Lohnanspruch und Arbeitsleistung.