Auch die E-Mail vom 17. April 2020 verfügte bezeichnenderweise über zwei Anlagen, wobei der Dateiname der Scans jeweils die Zahlenfolge «2020-04-16[…]» aufwies, was der Datumsangabe der Erstellung entsprechen dürfte. Insofern in der E-Mail bezugnehmend auf den Anhang seitens K.________ inhaltlich zusätzlich auf «die derzeitige Situation» des Klägers verwiesen wurde, ist insgesamt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Schreiben vom 16. April 2020 dem Kläger mit E-Mail 17. April 2020 zugestellt worden ist.