Die Angaben von F.________ werden jedoch durch die aktenkundige E-Mail vom 17. April 2020 (Beilage 5 zur Stellungnahme vom 01.06.2020) sowie das Schreiben vom 16. April 2020 (Beilage 6 zur Stellungnahme vom 01.06.2020) gestützt. Namentlich ist hervorzuheben, dass das Schreiben vom 16. April 2020 mit einer Beilage versehen war (Abredeversicherung «________» inkl. Einzahlungsschein). Auch die E-Mail vom 17. April 2020 verfügte bezeichnenderweise über zwei Anlagen, wobei der Dateiname der Scans jeweils die Zahlenfolge «2020-04-16[…]» aufwies, was der Datumsangabe der Erstellung entsprechen dürfte.