31. Fürsorgepflicht der Beklagten 31.1. In der Klageschrift bringt der Kläger hierzu im Wesentlichen vor, dass niemand (auch nicht die allermeisten Fachleute) sich der Dimension dieses Covid-19-Virus bzw. der aufkommenden Pandemie bewusst gewesen sei. Die Beklagte habe durchblicken lassen, dass ihre Geschäftsleitung aus fachlicher Sicht bereits in der Lage gewesen sei, die weltweite und einige Monate andauernde Pandemie abzuschätzen.