Im Übrigen weisen die Aussagen betreffend Einschränkung des Flugverkehrs sowie die anhaltende Unmöglichkeit, alternative Verbindungen wahrzunehmen, die zu erwartenden räumlich-zeitlichen Verknüpfungen auf: Der Kläger vermochte persönlich und situationsbezogen den Zusammenhang zwischen zeitlich vermehrt möglichen, alternativen Flügen und Schwierigkeiten bei der Anreise an den Flughafen sowie weiterer Hindernisse (Visumspflicht) auszuführen. Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 13 26 CIV 21 2317