Die einzelnen Aussageelemente weisen überdies spezielle Inhalte auf: So schildert der Kläger in Bezug auf die aufgetretenen Einschränkungen unvorhersehbare Komplikationen (plötzliche Schliessung der Flughäfen und Quarantäne). Im Zusammenhang mit den Rücksprachen mit «J.________», der Fluggesellschaft sowie der Schweizer Botschaft werden zudem vergebliche Bemühungen und wiederholte Versuche berichtet. Hinsichtlich der nicht möglichen Inanspruchnahme von alternativen Flügen gibt der Kläger zudem Komplikationen in Verbindung mit Interaktionshandlungen an, insofern es zwar Alternativen resp.