H.________ Pass aber nicht nach Grossbritannien gehen. Auf weitere Nachfrage von G.________ am 5. Mai 2020 teilte der Kläger am 6. Mai 2020 mit, der Lockdown in der Region sei wieder bis am 21. Mai 2020 verlängert worden und es gebe keine alternativen Flüge in die Schweiz, aber er wolle für Flüge nach Deutschland, Italien oder Paris schauen (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 1. Juni 2021). Eine allfällige weitere Korrespondenz ist nicht aktenkundig.