wieder bis Ende des Monats verlängert habe. Auf diese Nachricht antwortete G.________ am 22. April 2020 und ersuchte den Kläger um erneute Mitteilung Ende Monat (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 1. Juni 2021). Am 3. Mai 2020 informierte der Kläger G.________ darüber, dass immer noch alle Flughäfen geschlossen seien und die Situation immer schlechter werde, weshalb die Region den Lockdown verlängere. Die Schweizer Botschaft habe ein paar alternative Flüge von J.________ nach London empfohlen; er, der Kläger, könne mit seinem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 11 26