Lebensmittelläden), Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe bis am 19. April 2020 und verbot private und öffentliche Veranstaltungen. Weiter wurden auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich Kontrollen bzw. Einreiseverbote mit Ausnahmen eingeführt. Bereits zuvor waren Schengen- Grenzkontrollen für Einreisende aus Italien eingeführt worden (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 16. März 2020; https://www.admin.ch/ Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 9 26