Aktenkundig sei hingegen, dass die Beklagte ähnlich einem Reisebüro versucht habe, den Kläger bei der Rückreise zu unterstützen. Am 17. April 2020 habe die Beklagte dem Kläger per E-Mail inkl. An- Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 8 26 CIV 21 2317