Erst ab dem 16. März 2020 habe der Bundesrat gestützt auf die Covid-19- Verordnung vom 13. März 2020 drastische Massnahmen beschlossen. Viele andere Länder hätten ebenfalls Massnahmen ergriffen, wodurch der Flugverkehr praktisch von einem Tag auf den anderen zum Erliegen gekommen sei. Selbst Personen, die sich in den Ferien befunden und bereits ein Rückflugticket gekauft hätten, seien von den Fluggesellschaften nicht mehr in ihre Ursprungsländer zurücktransportiert worden. Auch der Kläger sei davon betroffen gewesen und es könne ihm dafür kein Verschulden vorgeworfen werden.