Wegen der Covid-19- Pandemie habe er bis im Juni 2020 keine Gelegenheit gehabt, früher in die Schweiz zu reisen und seine Arbeit aufzunehmen, weil von den Fluggesellschaften in dieser Zeit keine Rückflüge nach Europa mehr angeboten worden seien (vgl. Klage, Ziff. 1.1; pag. 5). Es sei eine gerichtsnotorische Tatsache, dass der Bundesrat am 13. März 2020 nach den Ereignissen in Norditalien (Milano und Bergamo) in der Schweiz einen Lockdown verfügt habe. Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 7 26 CIV 21 2317