B. Unbestrittener Rahmensachverhalt 22. Der Kläger befindet sich unbestrittenermassen seit dem 1. Januar 2011 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Beklagten und ist als Mitarbeiter «__________» in einem Vollzeitpensum tätig (vgl. Arbeitsvertrag Vertragsänderung vom 10./15. Januar 2019; KB 2). Sein Bruttolohn beträgt laut Arbeitsvertrag CHF 3'090.20 pro Monat, wobei zusätzlich ein 13. Monatslohn geschuldet ist. Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 6 26 CIV 21 2317