Als nicht offenkundig erachtete das Bundesgericht hingegen die konkreten Auswirkungen dieser offenkundigen Tatsachen auf die (finanzielle) Situation eines Unterhaltspflichtigen (vgl. BGer 5A_467/2020 vom 07.09.2020, E. 5.3). Für den vorliegenden Entscheid wird in tatsächlicher Hinsicht auf die in der Schweiz zum rechtserheblichen Zeitpunkt vorherrschenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und auf die Auswirkungen derselben abgestellt, sofern sie sich aus allgemein zugänglichen Quellen erschliessen. 21. Gestützt auf die am 23. September 2021 mündlich eröffnete Beweisverfügung hat