, S. 7348). Anders als im ordentlichen Verfahren steht es den Parteien im vereinfachten Verfahren mit Untersuchungsmaxime frei, neue Tatsachen und Beweismittel unbeschränkt Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin Eichenberger S. 5 26 CIV 21 2317